Seit ein Gericht befunden hat, dass der Betreiber einer Internet-Präsenz
auch für Inhalte von Quellen, die er zitiert, verantwortlich ist, tickt die
Online-Welt aus und füllt ganze Rechenzentren mit dummen »Disclaimern«
14.1.2007
Die Sache ist eigentlich ganz banal: Der Beklagte hatte auf seiner Internet-Seite Quellen angegeben, die der Kläger als beleidigend empfand. Der Beklagte hatte sich damit raus reden wollen, er hätte das ja gar nicht geschrieben, und somit läge die alleinige Verantwortung beim Autor, überdies hätte er sich pauschal distanziert. Das Gericht wertete dies jedoch als billigen Trick; die Absicht des Beklagten sei eindeutig gewesen, nämlich sich die fraglichen Zitate »zu eigen zu machen« und zu verbreiten.
Hätte der Betreffende über den Sachverhalt berichtet und dazu Quellen angegeben, wäre das in Ordnung gewesen. Fazit: An der ganzen Hysterie ist mal wieder nichts dran.
Zur »Ehrenrettung« der »Disclaimer-Autoren«: 1998 war es seitens der Gerichte noch nicht üblich, solche Urteile sofort per www allgemein zugänglich zu machen so verbreiteten sich die Gerüchte schneller als die qualifizierten Informationen.
Wir verweisen nicht auf Schweinkram, Hehler-Börsen oder sonstigen Unfug. Unsere Links sind Quellenangaben, sonst nichts. Wenn die Quellen sich entsprechend ändern, nehmen wir die Links natürlich raus das geht aber erst, wenn wir das merken. Es ist uns nicht möglich, ständig alle Querverweise zu kontrollieren.
Also statt »Disclaimer« einfach die Bitte an die Leser, mitzudenken.
Das bedeutet: Wenn wir z.B. auf ein Kochrezept im Internet verweisen, dann verbreiten wir damit genau dieses Kochrezept, nicht jedoch sonstige Inhalte des Web-Auftritts des betreffenden Betreibers und schon gar nicht eventuelle Schimpftiraden in dessen Gästebuch. So ist das bitte auch von uns aus zu verstehen.
Daniel Rehbein, ein »Internet-Pionier« aus Dortmund, schreibt in seinem Kommentar zum Urteil des LG Hamburg¹: